Vorsteuerabzug aus Umzugskosten des Arbeitnehmers

Aus den vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für einen rein betrieblich veranlassten Umzug des Arbeitnehmers ist der Vorsteuerabzug möglich.

Über­nimmt der Arbeit­ge­ber Umzugs­kos­ten für einen aus­schließ­lich betrieb­lich ver­an­lass­ten Umzug sei­ner Mit­ar­bei­ter, ist die Kos­ten­über­nah­me kei­ne umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Ent­nah­me für den pri­va­ten Bedarf der Arbeit­neh­mer. Es han­delt sich auch nicht um einen tau­sch­ähn­li­chen Umsatz für die Arbeits­leis­tung des Arbeit­neh­mers. Das Finanz­ge­richt Hes­sen hat daher fest­ge­stellt, dass der Arbeit­ge­ber zum Vor­steu­er­ab­zug aus den betrieb­lich ver­an­lass­ten Umzugs­kos­ten berech­tigt ist.