Zinssatz für Nachzahlungszinsen bleibt vorerst unverändert

Die Bundesregierung hält die Höhe der Nachzahlungszinsen weiterhin für verfassungskonform und plant derzeit keine Änderung des Zinssatzes.

Im Früh­jahr hat der Bun­des­fi­nanz­hof zum ers­ten Mal erheb­li­che Zwei­fel geäu­ßert an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Zins­sat­zes für Nach­zah­lungs­zin­sen in der aktu­el­len Nied­rig­zins­pha­se und die Aus­set­zung der Voll­zie­hung gewährt. Die Finanz­ver­wal­tung hat auf das Urteil reagiert und gewährt für Zeit­räu­me ab April 2015 in ande­ren Fäl­len auf Antrag eben­falls Aus­set­zung der Voll­zie­hung. Auf eine Anfra­ge aus dem Bun­des­tag hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jedoch klar­ge­stellt, dass die Bun­des­re­gie­rung wei­ter von der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des gel­ten­den Rechts über­zeugt ist und aktu­ell nicht plant, eine Geset­zes­än­de­rung in die Wege zu lei­ten. Statt­des­sen will das Minis­te­ri­um die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts in zwei ande­ren Ver­fah­ren abwar­ten, über die noch die­ses Jahr ent­schie­den wer­den soll.