Finanzgericht hält Steuerzinsen ab 2014 für verfassungswidrig

Schon ab 2014 sind die Zinsen für Nachzahlungen und Aussetzungen nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster verfassungswidrig hoch.

Bis­her ist nach wie vor nicht abschlie­ßend geklärt, ob die Höhe des Zins­sat­zes von 6 % pro Jahr für Nach­zah­lungs- und Aus­set­zungs­zin­sen in der inzwi­schen lan­ge andau­ern­den Nied­rig­zins­pha­se ver­fas­sungs­wid­rig ist. Falls dem so sein soll­te, ist außer­dem die Fra­ge zu klä­ren, ab wann der gesetz­lich fest­ge­leg­te Zins­satz zu hoch bemes­sen ist. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bis jetzt nur vor­läu­fig ent­schie­den, dass ab dem 1. April 2015 erns­te ver­fas­sungs­recht­li­che Zwei­fel bestehen. Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat nun aber nach­ge­legt und ent­schie­den, dass der Zins­satz schon ab dem 1. Janu­ar 2014 ver­fas­sungs­wid­rig hoch sei. Für Zeit­räu­me bis 2013 sei der Zins­satz aber hin­zu­neh­men.