Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab

Kapitalanleger müssen bis spätestens zum 15. Dezember 2018 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wenn sie Verluste nicht vortragen lassen wollen, sondern in der Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen wollen.

Gewin­ne aus Wert­pa­pier­ge­schäf­ten ver­rech­net die Bank nor­ma­ler­wei­se auto­ma­tisch mit ent­spre­chen­den Ver­lus­ten. Wer sei­ne Wert­pa­pie­re aber auf Depots bei meh­re­ren Ban­ken ver­teilt hat, dem bleibt nur der Weg über die Ver­lust­ver­rech­nung per Steu­er­erklä­rung. Dazu brau­chen Sie eine Ver­lust­be­schei­ni­gung der Bank, die aller­dings nicht auto­ma­tisch erstellt wird, weil die Ver­lus­te nor­ma­ler­wei­se auf das Fol­ge­jahr vor­ge­tra­gen wer­den. Sie müs­sen die Ver­lust­be­schei­ni­gung daher bis spä­tes­tens zum 15. Dezem­ber 2018 bei der Bank bean­tra­gen.