Entschädigung für Stromleitung über Grundstück steuerfrei

Eine einmalige Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch die Überspannung mit einer Stromleitung ist nicht steuerpflichtig.

Zahlt der Netz­be­trei­ber einem Haus­be­sit­zer eine ein­ma­li­ge Ent­schä­di­gung für die Über­span­nung sei­nes Grund­stücks mit einer neu­en Strom­lei­tung, ist die­se Ent­schä­di­gung steu­er­frei. Im Gegen­satz zum Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf, das von steu­er­pflich­ti­gen Miet­ein­nah­men aus­ging, sieht der Bun­des­fi­nanz­hof in der Zah­lung eine nicht steu­er­ba­re Ent­schä­di­gung. Es wer­de näm­lich nicht die zeit­lich befris­te­te Nut­zung des Grund­stücks ver­gü­tet, son­dern die unbe­fris­te­te Belas­tung mit einer Dienst­bar­keit und damit die dar­aus fol­gen­de Min­de­rung des Ver­kehrs­werts. Die Trans­ak­ti­on ist damit qua­si der Ver­kauf eines Eigen­tums­be­stand­teils.