Bagatellgrenzen für Mieterstrommodelle

Der Bundesrat fordert die Einführung einer Gewerbesteuer-Bagatellgrenze für Mieterstrommodelle sowie Bagatellgrenzen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung von Kleinanlagen.

Im Rah­men einer Initia­ti­ve zur För­de­rung der erneu­er­ba­ren Ener­gie in den Städ­ten hat der Bun­des­rat auch die Ein­füh­rung steu­er­li­cher Baga­tell­gren­zen für Solar­an­la­gen gefor­dert. Das soll ins­be­son­de­re ver­hin­dern, dass das Ange­bot von Mie­ter­strom und die Ein­spei­sung von Über­schuss­strom zu einer Gewer­be­steu­er­pflicht des Ver­mie­ters füh­ren. Außer­dem soll die Bun­des­re­gie­rung prü­fen, inwie­weit Ein­nah­men aus der Ein­spei­se­ver­gü­tung für Klein­an­la­gen bis zu einer Baga­tell­gren­ze von der Ein­kom­men- und Umsatz­steu­er befreit wer­den kön­nen. Dar­über hin­aus for­dern die Län­der noch wei­te­re Ände­run­gen, bei­spiels­wei­se die Abschaf­fung von Kapa­zi­täts­gren­zen für die För­de­rung von Mie­ter­strom­mo­del­len.