Ermäßigter Umsatzsteuersatz für elektronische Publikationen

Die EU hat den Weg frei gemacht für einen ermäßigten Umsatzsteuersatz auf elektronische Publikationen.

Der Euro­päi­sche Rat hat sich am 2. Okto­ber 2018 auf einen Vor­schlag geei­nigt, mit dem es den Mit­glied­staa­ten gestat­tet wird, bei der Mehr­wert­steu­er ermä­ßig­te Steu­er­sät­ze, beson­ders ermä­ßig­te Steu­er­sät­ze oder sogar Null­steu­er­sät­ze auf elek­tro­ni­sche Ver­öf­fent­li­chun­gen anzu­wen­den. Dadurch wird eine Har­mo­ni­sie­rung von Mehr­wert­steu­er­vor­schrif­ten für elek­tro­ni­sche und für phy­si­sche Ver­öf­fent­li­chun­gen ermög­licht. Ob und inwie­weit die­se Mög­lich­keit in deut­sches Recht umge­setzt wird, ist jedoch noch offen.