Verlust aus dem Verkauf von Aktien
Ob der Verlust aus dem Verkauf von Aktien steuerlich anerkannt wird, hängt nicht von der Höhe des Verkaufspreises ab.
Ein steuerwirksamer Verkauf von Aktien ist entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig. Auch wenn der Verkaufspreis nahe null liegt, ist der Verlust aus dem Verkauf damit steuerlich abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich klargestellt, dass es dem Steuerzahler grundsätzlich freisteht, ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder verkauft. Dadurch macht der Steuerzahler lediglich von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch, missbraucht diese aber nicht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen