Gesetzesinitiative zur Senkung der Zinsen für Nachzahlungen

Hessen will mit einer Bundesratsinitiative eine Halbierung des im Gesetz festgeschriebenen Zinssatzes für Steuernachzahlungen, -erstattungen und -stundungen erreichen.

Mit dem ein­gän­gi­gen Slo­gan “Hal­bie­ren statt Kas­sie­ren” hat Hes­sen eine Geset­zes­in­itia­ti­ve in den Bun­des­rat ein­ge­bracht, die die Hal­bie­rung des Zins­sat­zes für Steu­er­nach­zah­lun­gen, -erstat­tun­gen und Stun­dun­gen zum Ziel hat. Die Reso­nanz der ande­ren Län­der auf den Vor­stoß war jedoch eher zurück­hal­tend. Aktu­ell sieht das Gesetz in sol­chen Fäl­len einen Zins­satz von 6 % pro Jahr vor. In der nun zehn Jah­re dau­ern­den Nied­rig­zins­pha­se war die­ser ver­gleichs­wei­se hohe Zins­satz schon Gegen­stand zahl­rei­cher Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten, in denen es um die Fra­ge geht, ob der Zins ver­fas­sungs­wid­rig hoch ist. Eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung kann hier jedoch nur das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt tref­fen, des­sen Urteil aber noch aus­steht.