Sachbezugswerte für 2019

Sowohl die Sachbezugswerte für Mahlzeiten als auch für eine freie Unterkunft steigen 2019 um rund 2,2 %.

Der Bun­des­rat hat im Okto­ber 2018 die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2019 beschlos­sen. Erneut wer­den sowohl der Wert für eine freie Unter­kunft als auch der Wert für Mahl­zei­ten um je rund 2,2, % ange­ho­ben. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2019 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 231 Euro oder täg­lich 7,70 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 8,37 Euro (2018: 8,20 Euro), davon ent­fal­len 1,77 Euro auf ein Früh­stück und je 3,30 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 251 Euro (bis­her 246 Euro; Früh­stück 53 statt 52 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 99 statt 97 Euro).