Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten gefordert

Im Bundesrat hat Bayern die Bundesregierung aufgefordert, ein Ende der doppelten Beitragspflicht von Betriebsrenten in der Krankenversicherung herbeizuführen.

Mit einer Bun­des­rats-Ent­schlie­ßung möch­te Bay­ern die Bun­des­re­gie­rung auf­for­dern, zu prü­fen, wie die bis­he­ri­ge Dop­pel­ver­bei­tra­gung von Betriebs­ren­ten in der Kran­ken­ver­si­che­rung been­det wer­den kann. Zu über­le­gen sei ins­be­son­de­re, ob die Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge in der Aus­zah­lungs­pha­se hal­biert wer­den kön­nen und die Umwand­lung der bis­he­ri­gen Frei­gren­ze in einen Frei­be­trag mög­lich ist. Die Dop­pel­ver­bei­tra­gung geht auf eine Ent­schei­dung der rot-grü­nen Bun­des­re­gie­rung aus dem Jahr 2004 zurück. Um mehr Geld für die Kran­ken­kas­sen ein­zu­trei­ben, wur­de damals beschlos­sen, ohne Über­gangs­frist und rück­wir­kend für bestehen­de Ver­trä­ge Betriebs­ren­ten nicht nur in der Anspar-, son­dern auch in der Aus­zahl­pha­se im Ren­ten­al­ter mit dem vol­len Bei­trags­satz zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zu belas­ten.