Verfassungsbeschwerde nicht per De-Mail möglich
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.
Als sichere, vertrauliche und nachweisbare Alternative zur normalen E-Mail hat der Gesetzgeber das De-Mail-System eingeführt, das vor allem der Kommunikation mit öffentlichen Institutionen dienen sollte. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zeigt allerdings, dass das Ziel noch nicht erreicht ist. Laut dem Beschluss können Verfassungsbeschwerden nämlich nicht per De-Mail eingereicht werden, weil damit das Schriftformerfordernis des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht erfüllt sei, demzufolge zwingend ein körperliches Schriftstück beim Gericht eingehen muss. Der Gesetzgeber habe bislang noch keine gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermöglichen würde.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen