Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder sind steuerpflichtig
Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Richter sind die Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder steuerpflichtig, weil sie mehr als nur die Sitzungsteilnahme abgelten.
Entschädigungszahlungen an Verwaltungsratsmitglieder für die Abgeltung von Zeitaufwand sind steuerpflichtig. Das Finanzgericht Münster hält die Tätigkeit eines Verwaltungsrats mit der eines Aufsichtsrats vergleichbar. Die Entschädigungszahlungen decken nicht nur den Zeitaufwand für die Sitzungsteilnahme ab, sondern auch für die Vor- und Nachbereitung und sind damit nicht mit den deutlich niedrigeren steuerfreien Entschädigungen für ehrenamtliche Richter vergleichbar.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer