Amtsveranlagung für Rentner
Bevor die Amtsveranlagung für Rentner auf weitere Bundesländer ausgedehnt wird, fordert der Steuerberaterverband Änderungen, die eine rechtliche Benachteiligung der Rentner verhindern.
Weil die Rentenversicherungsträger die Rentenbezüge an die Finanzämter übermitteln müssen, bietet Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 eine neue Verfahrensweise für die Steuererklärung von Rentnern an. Bei dieser Amtsveranlagung reicht es aus, wenn der betroffene Steuerzahler eine Einverständniserklärung unterschreibt und bestätigt, dass er nur Renteneinkünfte erzielt. Es ist wahrscheinlich, dass sich andere Bundesländer bald diesem Verfahren anschließen. Der Deutsche Steuerberaterverband warnt allerdings, dass das Verfahren rechtliche Nachteile für die Rentner nach sich ziehen kann und fordert eine hinreichende Aufklärung der Steuerzahler sowie eine bessere Einbettung in die bestehenden verfahrensrechtlichen Grundsätze der Abgabenordnung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026