Pay-TV-Abo als Werbungskosten

Für einen Fußballtrainer kann auch ein Bundesliga-Abo zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören, wenn die berufliche Nutzung nachgewiesen wird.

Die Auf­wen­dun­gen eines Fuß­ball­trai­ners für ein Sky-Bun­des­li­ga-Abo kön­nen Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit sein, wenn tat­säch­lich eine beruf­li­che Ver­wen­dung vor­liegt. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat aller­dings klar­ge­stellt, dass eine weit über­wie­gen­de beruf­li­che Nut­zung nach­zu­wei­sen ist.