Nießbrauchsrecht an Betrieb ist kein begünstigtes Vermögen
Das Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist selbst kein Betriebsvermögen und damit bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt.
Für das Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht in Anspruch genommen werden. Auch wenn ein Nießbraucher ertragsteuerlich als Mitunternehmer anzusehen ist, bedeutet dies nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster nicht, dass das Nießbrauchsrecht auch erbschaftsteuerlich begünstigt ist. Ein Nießbrauchsrecht sei zivilrechtlich ein Nutzungsrecht, das nach dem Bewertungsrecht kein Betriebsvermögen ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage