Auszahlung des Rückkaufwertes als außerordentliche Einkünfte
Die Auszahlung des Rückkaufwertes einer Rentenversicherung aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses fällt nicht in die Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte.
Für außerordentliche Einkünfte wie beispielsweise Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sieht das Gesetz eine Steuerermäßigung vor, um die Progressionswirkung abzumildern. Diese Regelung kommt aber für die Auszahlung des Rückkaufwertes aus einer Rentenversicherung aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und des Versicherungsvertrags nach Überzeugung des Finanzgerichts Köln nicht in Frage. Der Bundesfinanzhof hatte nämlich schon vor Jahren entschieden, dass Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten nur dann als außerordentliche Einkünfte gelten, wenn die Zusammenballung der Einkünfte nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkunftsart entspricht. Die Kapitalauszahlung nach der Kündigung sei aber weder vertragswidrig noch atypisch, sondern von Anfang an für den Fall der Kündigung im Vertrag vorgesehen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer