Vorlage an den EuGH zur Steuerbefreiung von Schwimmunterricht

Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob Schwimmunterricht auch von der Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht durch einen Privatlehrer erfasst wird.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) diver­se Fra­gen zur Vor­ab­ent­schei­dung vor­ge­legt, die die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für Unter­richt betref­fen. Es geht in die­sem Fall um die Umsät­ze einer Schwimm­schu­le. Nach­dem der EuGH die Steu­er­be­frei­ungs­re­ge­lung erst kürz­lich rela­tiv eng aus­ge­legt hat, als es um die Fra­ge ging, ob Fahr­un­ter­richt unter die Steu­er­be­frei­ung fällt, sind die Erfolgs­aus­sich­ten für den Klä­ger in die­sem Fall eher zwei­fel­haft. Der EuGH hat nun aber die Gele­gen­heit, die Abgren­zung zwi­schen steu­er­be­frei­tem und steu­er­pflich­ti­gem Unter­richt kla­rer zu fas­sen.