Umsatzsteuer auf Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung

Auch bei einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletztung ist die Zahlung kein umsatzsteuerfreier Schadensersatz, sondern Teil eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustauschs.

Die gän­gi­ge Auf­fas­sung, dass Zah­lun­gen auf­grund einer Abmah­nung umsatz­steu­er­freie Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen sind, teilt der Bun­des­fi­nanz­hof nicht. Statt­des­sen sind Zah­lun­gen an einen Unter­neh­mer auf­grund von urhe­ber­recht­li­chen Abmah­nun­gen zur Durch­set­zung des Unter­las­sungs­an­spruchs umsatz­steu­er­pflich­ti­ges Ent­gelt im Rah­men eines Leis­tungs­aus­tauschs. Auf wel­che recht­li­che Grund­la­ge der Zah­lungs­an­spruch gestützt wird, spielt für die Fra­ge, ob ein Leis­tungs­aus­tausch im umsatz­steu­er­recht­li­chen Sin­ne vor­liegt, kei­ne Rol­le. Auch die mög­li­che Unge­wiss­heit einer Zah­lung führt nicht dazu, den unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang zwi­schen der erbrach­ten Dienst­leis­tung und der erhal­te­nen Zah­lung auf­zu­he­ben. Ver­gleich­bar hat der Bun­des­fi­nanz­hof in der Ver­gan­gen­heit bereits zu Zah­lun­gen im Rah­men von wett­be­werbs­recht­li­chen Abmah­nun­gen ent­schie­den.