Margenbesteuerung bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Bei der Margenbesteuerung kommt die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotelübernachtungen und andere Beherbergungsleistungen nicht in Frage.

Die Ver­mie­tung von Feri­en­woh­nun­gen, die ein Rei­se­bü­ro oder Tou­ris­tik­un­ter­neh­men von ande­ren Unter­neh­mern ange­mie­tet hat, unter­liegt wie ande­re Rei­se­leis­tun­gen der Mar­gen­be­steue­rung. Unter Beru­fung auf ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass dabei immer der vol­le Umsatz­steu­er­satz anzu­wen­den ist. Der ermä­ßig­te Steu­er­satz für Hotel­über­nach­tun­gen und Beher­ber­gung kommt bei der Mar­gen­be­steue­rung nicht in Fra­ge.