Höhere Körperschaftsteuer in 2003
Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.
Durch das Flutopfersolidaritätsgesetz wurde nicht nur die nächste Stufe der Steuerreform um ein Jahr auf 2004 verschoben. Es wurde auch die vorübergehende Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 26,5 % beschlossen. Die Geschäftsführer sollten sich also bei ihrer Finanzplanung auf die erhöhten Vorauszahlungen einstellen. Außerdem bleibt zu hoffen, dass Bund und Länder den höheren Körperschaftsteuersatz nicht als dauerhafte Quelle zur Finanzierung ihrer Finanzlöcher entdecken und diese Regelung über 2003 hinaus verlängern.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler