Höhere Körperschaftsteuer in 2003

Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.

Durch das Flut­op­fer­so­li­da­ri­täts­ge­setz wur­de nicht nur die nächs­te Stu­fe der Steu­er­re­form um ein Jahr auf 2004 ver­scho­ben. Es wur­de auch die vor­über­ge­hen­de Erhö­hung des Kör­per­schaft­steu­er­sat­zes von 25 auf 26,5 % beschlos­sen. Die Geschäfts­füh­rer soll­ten sich also bei ihrer Finanz­pla­nung auf die erhöh­ten Vor­aus­zah­lun­gen ein­stel­len. Außer­dem bleibt zu hof­fen, dass Bund und Län­der den höhe­ren Kör­per­schaft­steu­er­satz nicht als dau­er­haf­te Quel­le zur Finan­zie­rung ihrer Finanz­lö­cher ent­de­cken und die­se Rege­lung über 2003 hin­aus ver­län­gern.