Datenzugriff der Finanzverwaltung

Seit Anfang 2002 dürfen Betriebsprüfer vollen Zugriff auf die in den EDV-Systemen der Unternehmen gespeicherten Daten nehmen.

Seit Beginn des ver­gan­ge­nen Jah­res haben die Betriebs­prü­fer Zugriff auf die in Ihrem EDV-Sys­tem gespei­cher­ten Daten. Der Zugriff erstreckt sich nicht nur auf die Daten des lau­fen­den Jah­res, son­dern auch auf die Daten frü­he­rer Jah­re, sofern die­se in Ihrem EDV-Sys­tem ver­füg­bar sind. Der Prü­fer hat 3 Mög­lich­kei­ten des Daten­zu­griffs, die er auch kumu­la­tiv wäh­len kann:

  • Unmit­tel­ba­rer Daten­zu­griff: Nur-Lese­zu­griff unmit­tel­bar auf das Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­tem des Steu­er­pflich­ti­gen.

  • Mit­tel­ba­rer Daten­zu­griff: Die Daten müs­sen gemäß den Vor­ga­ben des Prü­fers maschi­nell aus­ge­wer­tet wer­den, um den Nur-Lese­zu­griff durch­füh­ren zu kön­nen. Dazu ist dem Prü­fer geeig­ne­tes EDV-Per­so­nal zur Ver­fü­gung zu stel­len.

  • Daten­trä­ger­über­las­sung: Die gespei­cher­ten Daten wer­den dem Prü­fer auf einem maschi­nell ver­wert­ba­ren Daten­trä­ger zur Aus­wer­tung über­las­sen, der Prü­fer führt auf eige­nem PC mit eige­ner Soft­ware die Über­prü­fun­gen durch. Hier­für ist von der Finanz­ver­wal­tung die Prü­fungs­soft­ware IDEA, die von Aud­icon ver­trie­ben wird, erwor­ben wor­den. Damit die Daten­über­nah­me rei­bungs­los mög­lich ist, hat die Finanz­ver­wal­tung einen eige­nen Beschrei­bungs­stan­dard (GDPdU-Stan­dard) im XML-For­mat ent­wi­ckelt. Die Daten­über­las­sung erfolgt auf CD-ROM und DVD im ISO-Stan­dard. Eine Vor­fil­te­rung der Daten ist nicht zuläs­sig, die Finanz­ver­wal­tung besteht auf einer voll­stän­di­gen Daten­über­nah­me.