Laborarztleistungen auch ohne Patientenkontakt steuerfrei
Die diagnostischen Leistungen eines Laborarztes sind auch ohne direkten Kontakt mit einem Patienten grundsätzlich Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
Die medizinischen Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik in der Humanmedizin fallen auch ohne direkten Kontakt mit Patienten unter die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin festgestellt, dass die Steuerbefreiung nicht von der Voraussetzung abhängt, dass die Heilbehandlungsleistung im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Patienten und dem Behandelnden Arzt erbracht wird. Im Ausgangsverfahren stellte ein Laborarzt Diagnosen für ein Transfusionsunternehmen, die das Finanzamt nicht als Teil einer Heilbehandlung anerkennen wollte.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025