Baukindergeld beeinflusst nicht den Steuerbonus für Handwerker

Das Baukindergeld ist zwar ein öffentlicher Zuschuss, hat aber keine Auswirkungen auf die Steuerbegünstigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die nur für Leistungen gewährt wird, die nicht anderweitig öffentlich gefördert werden.

Der Steu­er­bo­nus für die Inan­spruch­nah­me von Hand­wer­k­erleis­tun­gen ist dar­an geknüpft, dass es sich nicht um öffent­lich geför­der­te Maß­nah­men han­delt, für die zins­ver­bil­lig­te Dar­le­hen oder steu­er­freie Zuschüs­se in Anspruch genom­men wer­den. Die Finanz­be­hör­de Ham­burg hat nun klar­ge­stellt, dass Bau­kin­der­geld für die Steu­er­ermä­ßi­gung unschäd­lich ist, denn mit dem Bau­kin­der­geld wird aus­schließ­lich der erst­ma­li­ge Erwerb von Wohn­ei­gen­tum oder die Neu­an­schaf­fung von Wohn­raum geför­dert. Hand­wer­k­erleis­tun­gen sind nicht Inhalt der För­de­rung.