Sachbezugswerte für 2020
Der Bundesrat hat der Anhebung der Sachbezugswerte für 2020 um rund 3 % zugestimmt.
Der Bundesrat hat inzwischen die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2020 beschlossen. Wie üblich werden sowohl der Wert für eine freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten angehoben. Der Wert für Mahlzeiten steigt diesmal sogar um fast 3 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2020 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 235 Euro oder täglich 7,83 Euro;
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,60 Euro (2019: 8,37 Euro), davon entfallen 1,80 Euro auf ein Frühstück und je 3,40 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 258 Euro (bisher 251 Euro; Frühstück 54 statt 53 Euro, Mittag- und Abendessen 102 statt 99 Euro).
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle