Sachbezugswerte für 2020

Der Bundesrat hat der Anhebung der Sachbezugswerte für 2020 um rund 3 % zugestimmt.

Der Bun­des­rat hat inzwi­schen die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2020 beschlos­sen. Wie üblich wer­den sowohl der Wert für eine freie Unter­kunft als auch der Wert für Mahl­zei­ten ange­ho­ben. Der Wert für Mahl­zei­ten steigt dies­mal sogar um fast 3 %. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2020 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 235 Euro oder täg­lich 7,83 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 8,60 Euro (2019: 8,37 Euro), davon ent­fal­len 1,80 Euro auf ein Früh­stück und je 3,40 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 258 Euro (bis­her 251 Euro; Früh­stück 54 statt 53 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 102 statt 99 Euro).