Umsatzsteuer bei Gutachtertätigkeit für den Medizinischen Dienst

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob die Gutachtertätigkeit für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung umsatzsteuerfrei ist oder nicht.

Nach EU-Recht sind eng mit der Sozi­al­für­sor­ge und der sozia­len Sicher­heit ver­bun­de­ne Leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen umsatz­steu­er­frei. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat daher Zwei­fel, ob die nach natio­na­lem Recht bestehen­de Umsatz­steu­er­pflicht für Gut­ach­ten zur Fest­stel­lung der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit im Auf­trag des Medi­zi­ni­schen Diensts der Kran­ken­ver­si­che­rung mit dem Uni­ons­recht ver­ein­bar ist. Er hat daher den Euro­päi­schen Gerichts­hof um Klä­rung die­ser Fra­ge gebe­ten.