Grundsteuerreform beschlossen
Nach langem Streit haben sich Bund und Länder auf eine Grundsteuerreform geeinigt, die den Ländern die Option gibt, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage aufzustellen.
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 einem der wichtigsten und umstrittensten steuerpolitischen Projekte zugestimmt, nämlich der Reform der Grundsteuer. Die Reform besteht jetzt aus einer Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes sowie einer Grundgesetzänderung, die den Bundesländern erlaubt, eine andere Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als das jetzt beschlossene Grundsteuermodell anzusetzen. Entstehen den Ländern durch eine abweichende Regelung aber Steuermindereinnahmen, darf dies nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden. Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln, denn es braucht mehrere Jahre, für alle Immobilien die Daten für das neue Berechnungsmodell zusammenzutragen. Mehr zur Grundsteuerreform lesen Sie in der nächsten Ausgabe.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen