Pflicht zu elektronischen Rechnungen bei Bundeseinrichtungen

Seit 27. November 2019 müssen alle Einrichtungen des Bundes elektronische Rechnungen annehmen. Den Lieferanten bleibt nun noch ein Jahr, bis die Einrichtungen nur noch solche Rechnungen annehmen.

Mit der E-Rech­nungs-Ver­ord­nung stellt die Ver­wal­tung in meh­re­ren Stu­fen die Ver­ar­bei­tung von Rech­nun­gen auf ein rein digi­ta­les Ver­fah­ren um. Seit dem 27. Novem­ber 2019 sind nicht mehr nur alle Bun­des­mi­nis­te­ri­en und Ver­fas­sungs­or­ga­ne dazu ver­pflich­tet, elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen im For­mat XRech­nung emp­fan­gen und ver­ar­bei­ten zu kön­nen, son­dern auch alle bun­des­un­mit­tel­ba­ren Kör­per­schaf­ten, Anstal­ten und Stif­tun­gen, wie z. B. die Bun­des­agen­tur für Arbeit.

Zwar sind von der Pflicht bis­her nur die Rech­nungs­emp­fän­ger des Bun­des betrof­fen. Doch auch für alle Zulie­fe­rer, die die­sen Stel­len Rech­nun­gen schi­cken, wird die Zeit all­mäh­lich knapp. Denn bereits in einem Jahr folgt die Ver­pflich­tung zum rein elek­tro­ni­schen Rech­nungs­aus­tausch mit allen Rech­nungs­emp­fän­gern auf Bun­des­ebe­ne. Ab dem 27. Novem­ber 2020 dür­fen die Rech­nungs­emp­fän­ger des Bun­des daher alle papier­ba­sier­ten Rech­nun­gen oder Rech­nun­gen, die als ein­fa­ches PDF ohne CEN-kon­for­men XML-Daten­satz über­mit­telt wer­den, zurück­wei­sen.