Steuerpläne: Schlechte Zeiten für Vermieter

Das Steuervergünstigungsabbaugesetz der Regierung enthält eine Reihe von Regelungen, die Vermietern zum Nachteil gereichen, aber mehr Geld in die Kassen bringen sollen.

Auch Ver­mie­ter wer­den von den Steu­er­erhö­hun­gen der Regie­rungs­ko­ali­ti­on nicht ver­schont. Im Steu­er­ver­güns­ti­gungs­ab­bau­ge­setz sind gleich eine gan­ze Rei­he von Rege­lun­gen ent­hal­ten, die Sie betref­fen kön­nen:

  • Die degres­si­ve AfA wird ganz ent­fal­len. Statt­des­sen gibt es nur noch die linea­re AfA. Somit kön­nen Sie ver­mie­te­te Gebäu­de, die nach Ver­ab­schie­dung des Geset­zes ange­schafft wur­den, nur noch mit ein­heit­lich 2 % pro Jahr abschrei­ben.

  • Bis­her galt für den vol­len Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für eine ver­mie­te­te Immo­bi­lie, dass die Mie­te min­des­tens 50 % der orts­üb­li­chen Mie­te betra­gen muss. Dies wur­de beson­ders unter Ver­wand­ten ger­ne zu ver­lust­brin­gen­den und damit steu­er­spa­ren­den Gestal­tun­gen genutzt. Die­ser Satz wird nun auf 75 % erhöht.

  • Lan­ge Zeit wur­den Auf­wen­dun­gen für die Instand­set­zung und Moder­ni­sie­rung einer Immo­bi­lie gemäß der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs als Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten behan­delt, wenn sie inner­halb von 3 Jah­ren nach Kauf anfie­len und 15 % der Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten über­stie­gen (sog. anschaf­fungs­na­her Her­stel­lungs­auf­wand). Vor kur­zem hat der BFH sei­ne Recht­spre­chung jedoch zu Guns­ten der Ver­mie­ter geän­dert und sah den anschaf­fungs­na­hen Her­stel­lungs­auf­wand nur noch in Aus­nah­me­fäl­len als gege­ben an. Das Gesetz sieht vor, die alte Pra­xis nun­mehr gesetz­lich fest­zu­schrei­ben, wodurch die neue Recht­spre­chung prak­tisch aus­ge­he­belt wird.

Noch sind die­se Rege­lun­gen nicht Gesetz, und es besteht die Hoff­nung, dass ins­be­son­de­re der Bun­des­rat noch die eine oder ande­re Ände­rung her­bei­führt. Sie soll­ten sich als Ver­mie­ter aller­dings schon ein­mal vor­sorg­lich auf die genann­ten mög­li­chen Steu­er­nach­tei­le ein­stel­len.