Bundesregierung diskutiert Vorverlegung der Soli-Abschaffung

Die gute Haushaltslage Ende 2019 hat beim Bundesfinanzminister zu Überlegungen geführt, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags bereits Mitte 2020 umzusetzen.

Auf­grund der uner­war­tet hohen Steu­er­ein­nah­men im letz­ten Jahr hat der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter ein Vor­zie­hen der teil­wei­sen Abschaf­fung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags um ein hal­bes Jahr ins Gespräch gebracht. Wie das genau funk­tio­nie­ren soll, hat der Minis­ter aller­dings offen gelas­sen. Am ein­fachs­ten wäre ein Vor­zie­hen um ein vol­les Jahr. Damit wären auch vie­le Ver­fas­sungs­be­schwer­den hin­fäl­lig. Doch dann wäre das Steu­er­auf­kom­men für 2020 zu nied­rig. Eine Vor­ver­le­gung auf den 1. Juli 2020 erscheint da als guter Kom­pro­miss, aber recht­lich wäre eine Ände­rung in der Jah­res­mit­te mit erheb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Zwar wäre beim Lohn­steu­er­ab­zug eine ter­min­ge­rech­te Umset­zung mit wenig Auf­wand mög­lich, aber es bleibt dann die Fra­ge, wie bei der Ver­an­la­gung von Steu­er­erklä­run­gen im kom­men­den Jahr ver­fah­ren wer­den soll. Ob der Plan tat­säch­lich umge­setzt wird, ist daher noch offen.