Corona-Krise: Erste Schritte zur Krisenbewältigung

Auch in der Corona-Krise gilt es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Coro­na-Kri­se hat für zahl­lo­se Betrie­be bis­her unge­kann­te Aus­wir­kun­gen. Wer nicht den Kopf ver­liert, hat dank staat­li­cher Hil­fen trotz wirt­schaft­li­cher Ein­bu­ßen gute Aus­sich­ten, die Kri­se erfolg­reich zu meis­tern. Hier sind die wich­tigs­ten Schrit­te für den Fall, dass Sie von der Kri­se betrof­fen sind:

  1. Liqui­di­tät sichern: Wenn plötz­lich die Umsät­ze weg­bre­chen, hat die Siche­rung der Liqui­di­tät des Betriebs in der Regel die höchs­te Prio­ri­tät. Trotz der Kri­se wol­len sich vie­le Betriebs­in­ha­ber aus ver­ständ­li­chen Grün­den nicht lang­fris­tig ver­schul­den. Bei einem unmit­tel­ba­ren Liqui­di­täts­eng­pass ist eine kurz­fris­ti­ge Finan­zie­rung über Pri­vat­dar­le­hen oder eine Zusa­ge der Bank aber der schnells­te Weg, den Bestand des Betriebs zu garan­tie­ren. Auch die Sofort­hil­fe des Staa­tes soll in der Regel drei Tage nach Antrag­stel­lung flie­ßen. Ande­re staat­li­che Hil­fen aus Zuschüs­sen, Kos­ten­über­nah­men und Ent­schä­di­gun­gen set­zen dage­gen Anträ­ge vor­aus, deren Bear­bei­tung gera­de jetzt teil­wei­se meh­re­re Wochen dau­ern kann (z.B. Kurz­ar­bei­ter­geld). Das Geld aus die­sen Hilfs­pro­gram­men kommt also mög­li­cher­wei­se zu spät, wenn Zah­lun­gen unmit­tel­bar fäl­lig sind. Sobald die staat­li­che Leis­tung ein­ge­gan­gen ist, kann damit die Zwi­schen­fi­nan­zie­rung getilgt wer­den.

  2. Hil­fen gezielt aus­wäh­len: Mit zahl­rei­chen Maß­nah­men will der Staat den wirt­schaft­li­chen Bestand der Betrie­be sichern. Vor der Bean­tra­gung einer bestimm­ten Leis­tung soll­ten Sie aber über­le­gen, ob der Antrag wirk­lich sinn­voll ist oder ein ande­res Leis­tungs­an­ge­bot den Umstän­den bes­ser gerecht wird. Bei­spiels­wei­se sind die Anfor­de­run­gen für Ent­schä­di­gun­gen nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ver­gleichs­wei­se strikt, und die Ent­schä­di­gun­gen wer­den auf bestimm­te ande­re Leis­tun­gen ange­rech­net. Auch ande­re staat­li­che Hil­fen sind an Bedin­gun­gen geknüpft oder schlie­ßen ein­an­der teil­wei­se aus. Prü­fen Sie daher, wel­che Maß­nah­men für Ihre Situa­ti­on am bes­ten pas­sen, und wann der bes­te Zeit­punkt für einen Antrag ist. Besteht kein aku­ter Liqui­di­täts­eng­pass, kann es Sinn machen, mit einem Antrag zu war­ten, bis mehr Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen, sei es über die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung, wei­te­re staat­li­che Maß­nah­men oder den kon­kre­ten Bedarf.

  3. Zukunft pla­nen: Weder die Dau­er der Kri­se noch die lang­fris­ti­gen gesamt­wirt­schaft­li­chen Fol­gen sind exakt abschätz­bar. Trotz­dem soll­ten Sie Plä­ne für die Zeit nach der Kri­se machen und die­se lau­fend über­prü­fen und ergän­zen. Eini­ge Bei­spie­le für rele­van­te Fra­gen: Was geschieht mit ver­derb­li­chen Waren oder sai­so­na­len Ange­bo­ten im Fall einer län­ge­ren Kri­se? Mit wel­chen Ange­bo­ten reagiert der Betrieb auf das Kon­junk­tur­pro­gramm, das der Kri­se unwei­ger­lich fol­gen wird? Lässt sich das Geschäfts­mo­dell an mög­li­che wei­te­re Iso­la­ti­ons­pha­sen anpas­sen (Online­ver­trieb, Heim­lie­fe­run­gen etc.)?

  4. Zeit nut­zen: Nut­zen Sie erzwun­ge­ne Betriebs­pau­sen so weit wie mög­lich pro­duk­tiv, bei­spiels­wei­se durch Zusam­men­stel­lung der Unter­la­gen für den Abschluss und die Steu­er­erklä­rung 2019, ins­be­son­de­re falls Sie eine Steu­er­erstat­tung erwar­ten. Auch für Soft­ware­up­dates, EDV-Umrüs­tun­gen und ande­re anste­hen­de Umstel­lun­gen (z. B. neue Anfor­de­run­gen an elek­tro­ni­sche Kas­sen­sys­te­me!) lässt sich die Zeit nut­zen.