Corona-Krise: Beitragsstundung für freiwillig versicherte Selbstständige

Unternehmer oder Freiberufler, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, können bei den meisten Krankenkassen momentan formlos eine Stundung der Beiträge beantragen.

Vie­le gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen gewäh­ren auch frei­wil­lig ver­si­cher­ten Selbst­stän­di­gen bis Sep­tem­ber eine Stun­dung der Bei­trä­ge. Bestehen bereits Stun­dungs­ver­ein­ba­run­gen mit Raten­zah­lun­gen, so kön­nen die­se vor­über­ge­hend aus­ge­setzt wer­den. Vor einer Stun­dung wird immer geprüft, ob eine Bei­trags­er­mä­ßi­gung wegen eines kri­sen­be­ding­ten Gewinn­ein­bruchs in Betracht kommt. Die Hür­den wer­den dabei gesenkt — eine Erklä­rung des Steu­er­be­ra­ters oder eine glaub­haf­te Erklä­rung des Selbst­stän­di­gen über erheb­li­che Umsatz­ein­bu­ßen ist aus­rei­chend. Die vor­über­ge­hen­de Bei­trags­fest­set­zung erfolgt dann in der gesetz­li­chen Min­dest­stu­fe. Wenn sich die Lage wie­der bes­sert, soll­ten Sie recht­zei­tig die Kran­ken­kas­se infor­mie­ren, um Bei­trags­nach­for­de­run­gen zu ver­mei­den. Erkun­di­gen Sie sich im Bedarfs­fall bei Ihrer Kran­ken­kas­se!