Corona-Krise: Steuerfreie Bonuszahlungen für Arbeitnehmer

Arbeitgeber in besonders ausgelasteten Branchen können ihren Arbeitnehmern Bonuszahlungen gewähren, die bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Im Inter­view mit der Bild am Sonn­tag hat Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz die Mög­lich­keit steu­er­frei­er Bonus­zah­lun­gen an Arbeit­neh­mer ange­kün­digt: “Vie­le Arbeit­ge­ber haben bereits ange­kün­digt, ihren Beschäf­tig­ten einen Bonus zah­len zu wol­len. Als Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter wer­de ich am Mon­tag die Anwei­sung erlas­sen, dass ein sol­cher Bonus bis 1.500 Euro kom­plett steu­er­frei sein wird.” Die rei­ne Ankün­di­gung des Minis­ters ist aller­dings noch kei­ne recht­li­che Grund­la­ge, Bonus­zah­lun­gen steu­er­frei zu leis­ten. Eine offi­zi­el­le Rege­lung braucht auf­grund der not­wen­di­gen Abstim­mung mit den Län­dern jedoch etwas Zeit. Arbeit­ge­ber kön­nen daher die Boni daher in Erwar­tung die­ser Ände­rung ent­we­der bereits steu­er­frei aus­zah­len oder die Lohn­steu­er zunächst ein­be­hal­ten und spä­ter dem Arbeit­neh­mer erstat­ten, wenn es dafür eine recht­li­che Grund­la­ge gibt.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat in einer Pres­se­mit­tei­lung am 3. April jedoch schon Details zur geplan­ten Rege­lung bekannt gege­ben. Dem­nach kön­nen Arbeit­ge­ber ihren Beschäf­tig­ten Bei­hil­fen und Unter­stüt­zun­gen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steu­er­frei aus­zah­len oder als Sach­leis­tun­gen gewäh­ren. Von der Begüns­ti­gung erfasst wer­den Son­der­leis­tun­gen, die die Beschäf­tig­ten zwi­schen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezem­ber 2020 erhal­ten. Vor­aus­set­zung ist, dass die Bei­hil­fen und Unter­stüt­zun­gen zusätz­lich zum ohne­hin geschul­de­ten Arbeits­lohn geleis­tet wer­den. Die steu­er­frei­en Leis­tun­gen sind im Lohn­kon­to auf­zu­zeich­nen. Ande­re Steu­er­be­frei­un­gen und Bewer­tungs­er­leich­te­run­gen blei­ben von die­ser Son­der­re­ge­lung unbe­rührt. Die Bei­hil­fen und Unter­stüt­zun­gen sind auch in der Sozi­al­ver­si­che­rung bei­trags­frei.