Umsatzsteuerfreiheit für medizinische Telefonberatung
Zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen können auch medizinische Telefonberatungen zählen, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung haben.
Auch telefonisch erbrachte Beratungsleistungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheiten können unter die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen fallen, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen. Das hat der Europäische Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin entschieden. Im Streitfall ging es um die von verschiedenen Krankenkassen angebotene Telefon-Hotline für Versicherte, die durch die Erläuterung von Diagnosen und Beratung über mögliche Therapien ebenfalls die für eine Heilbehandlung notwendige therapeutische Zielsetzung haben können.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle