Wegfall der Erinnerung an Steuervorauszahlungen ab Juni 2020
Ab dem 2. Quartal 2020 verzichtet die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz darauf, Steuerzahler an die anstehende Vorauszahlung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu erinnern.
Bürger und Unternehmen, die Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen leisten müssen, wurden in Rheinland-Pfalz bisher quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Ab Juni 2020 verschicken die Finanzämter aber keine solchen Erinnerungen mehr, sodass die Steuerzahler künftig allein an die rechtzeitige Zahlung denken müssen, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Die Finanzverwaltung empfiehlt daher die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle