Wegfall der Erinnerung an Steuervorauszahlungen ab Juni 2020

Ab dem 2. Quartal 2020 verzichtet die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz darauf, Steuerzahler an die anstehende Vorauszahlung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu erinnern.

Bür­ger und Unter­neh­men, die Ein­kom­men- oder Kör­per­schaft­steu­er-Vor­aus­zah­lun­gen leis­ten müs­sen, wur­den in Rhein­land-Pfalz bis­her quar­tals­wei­se an die fäl­li­gen Zah­lun­gen erin­nert. Ab Juni 2020 ver­schi­cken die Finanz­äm­ter aber kei­ne sol­chen Erin­ne­run­gen mehr, sodass die Steu­er­zah­ler künf­tig allein an die recht­zei­ti­ge Zah­lung den­ken müs­sen, um Säum­nis­zu­schlä­ge zu ver­mei­den. Die Finanz­ver­wal­tung emp­fiehlt daher die Teil­nah­me am Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren.