Verlängerung der Abgabefrist für Lohnsteuer-Anmeldungen

Von der Corona-Krise betroffene Betriebe können eine Verlängerung der Abgabefrist für die Lohnsteuer-Anmeldungen von bis zu zwei Monaten erhalten.

Durch die Coro­na-Kri­se sind Arbeit­ge­ber teil­wei­se dar­an gehin­dert, die Lohn­steu­er-Anmel­dun­gen frist­ge­recht abzu­ge­ben. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat daher die Finanz­äm­ter ange­wie­sen, den Arbeit­ge­bern die Fris­ten zur Abga­be monat­li­cher oder vier­tel­jähr­li­cher Lohn­steu­er-Anmel­dun­gen wäh­rend der Coro­na-Kri­se auf Antrag zu ver­län­gern, soweit die Anmel­dung nach­weis­lich unver­schul­det nicht pünkt­lich über­mit­telt wer­den kann. Die Frist­ver­län­ge­rung darf maxi­mal zwei Mona­te betra­gen.