Mögliche Fristverlängerung für Umrüstung elektronischer Kassen

Inzwischen haben mehrere Bundesländer vorgeschlagen, die Nichtbeanstandungsregelung zur Umrüstung elektronischer Kassen um ein halbes Jahr zu verlängern.

Auf­grund der Coro­na-Kri­se hat sich nach Bay­ern und Nord­rhein-West­fa­len nun auch Sach­sen für eine Ver­län­ge­rung der Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung bei Ver­wen­dung elek­tro­ni­scher Regis­trier­kas­sen ohne die vor­ge­schrie­be­ne tech­ni­sche Siche­rungs­ein­rich­tung aus­ge­spro­chen. Statt bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 soll­ten betrof­fe­ne Unter­neh­men bis zum 31. März 2021 Zeit haben, um ihre Kas­sen­sys­te­me an die gesetz­lich vor­ge­ge­be­ne Sicher­heits­ein­rich­tung anzu­pas­sen. Dazu müs­sen Bund und Län­der die aktu­ell gel­ten­de Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung gemein­sam ver­län­gern. Die For­de­rung der Län­der ist zwar noch kei­ne Garan­tie für eine sol­che Ver­län­ge­rung, aber die­se wird damit sehr wahr­schein­lich.