Mögliche Fristverlängerung für Umrüstung elektronischer Kassen
Inzwischen haben mehrere Bundesländer vorgeschlagen, die Nichtbeanstandungsregelung zur Umrüstung elektronischer Kassen um ein halbes Jahr zu verlängern.
Aufgrund der Corona-Krise hat sich nach Bayern und Nordrhein-Westfalen nun auch Sachsen für eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Registrierkassen ohne die vorgeschriebene technische Sicherungseinrichtung ausgesprochen. Statt bis zum 30. September 2020 sollten betroffene Unternehmen bis zum 31. März 2021 Zeit haben, um ihre Kassensysteme an die gesetzlich vorgegebene Sicherheitseinrichtung anzupassen. Dazu müssen Bund und Länder die aktuell geltende Nichtbeanstandungsregelung gemeinsam verlängern. Die Forderung der Länder ist zwar noch keine Garantie für eine solche Verlängerung, aber diese wird damit sehr wahrscheinlich.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle