Steuerfahndung hat Liste mit Airbnb-Vermietern erhalten

Der Fiskus wertet nun die Daten von Vermietungsangeboten auf der Internetplattform aus und prüft, ob Mieteinnahmen ordnungsgemäß versteuert wurden.

Eine Son­der­ein­heit der Ham­bur­ger Steu­er­fahn­dung hat in einem meh­re­re Jah­re andau­ern­den Ver­fah­ren jetzt ihr Ziel erreicht, dass Airb­nb die Daten von Ver­mie­tern über­mit­teln muss, die auf der Platt­form Räu­me oder Woh­nun­gen anbie­ten oder ange­bo­ten haben. Die Ergeb­nis­se die­ses inter­na­tio­na­len Grup­pen­er­su­chens wer­den nun von der Ham­bur­ger Finanz­be­hör­de aus­ge­wer­tet. In Ein­zel­fäl­len ist sogar denk­bar, nicht erklär­te Ver­mie­tungs­ein­künf­te bis zu zehn Jah­re in die Ver­gan­gen­heit zu besteu­ern. Soweit Ver­mie­ter außer­halb von Ham­burg betrof­fen sind, wer­den die Daten kurz­fris­tig den zustän­di­gen Län­dern zur wei­te­ren Über­prü­fung über­mit­telt.