Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr in Supermärkten

Ob selbst der Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr im Eingangsbereich eines Supermarkts eine voll umsatzsteuerpflichtige Restaurationsdienstleistung ist, muss jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden.

In bei­na­he allen grö­ße­ren Super­märk­ten gibt es im Ein­gangs­be­reich auch eine Bäcke­rei, die dort Back­wa­ren ver­kauft. Wer­den die Back­wa­ren auch zum Ver­zehr an Ort und Stel­le ange­bo­ten, unter­lie­gen die ent­spre­chen­den Umsät­ze dem regu­lä­ren Umsatz­steu­er­satz, wenn für den Ver­zehr Mobi­li­ar und Geschirr zur Ver­fü­gung gestellt wird. Die­se Ansicht des Finanz­amts hat das Finanz­ge­richt Müns­ter geteilt, aller­dings hat die kla­gen­de Bäcke­rei Revi­si­on beim Bun­des­fi­nanz­hof ein­ge­legt. Die­ser hat nun das Ver­fah­ren aus­ge­setzt, um eine Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs abzu­war­ten, ob auch unter den recht simp­len Ver­hält­nis­sen des Ange­bots im Super­markt eine voll­wer­ti­ge Restau­ra­ti­ons­dienst­leis­tung gege­ben ist.