Finanzamt erhält Mitteilung über staatliche Corona-Hilfen

Mit einer Änderung der Mitteilungsverordnung sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Finanzämter über sämtliche Zahlungen von staatlichen Corona-Hilfen informiert werden.

Im Zusam­men­hang mit der Coro­na-Kri­se haben vie­le Unter­neh­men Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen von Bund und Län­dern erhal­ten. Bereits bei Ein­füh­rung der Sofort­hil­fe im Früh­jahr war abseh­bar, dass der Fis­kus die ord­nungs­ge­mä­ße Besteue­rung die­ser Hilfs­leis­tun­gen, die steu­er­lich Betriebs­ein­nah­men dar­stel­len, sicher­stel­len wird. Nun hat die Bun­des­re­gie­rung den Ent­wurf für eine Ände­rung der Mit­tei­lungs­ver­ord­nung beschlos­sen, um eine Mit­tei­lungs­pflicht über Hil­fe­leis­tun­gen des Bun­des und der Län­der anläss­lich der Coro­na-Kri­se ein­zu­füh­ren. Damit kön­nen die Finanz­äm­ter dann bei der Ver­an­la­gung für das Jahr 2020 über­prü­fen, ob die Zah­lun­gen im Jah­res­ab­schluss ord­nungs­ge­mäß erfasst wur­den.

Gleich­zei­tig nutzt die Regie­rung die Gele­gen­heit, um die bis­lang papier­ge­bun­de­nen Mit­tei­lun­gen für ande­re mit­tei­lungs­pflich­ti­ge Vor­gän­ge auf ein zeit­ge­mä­ßes elek­tro­ni­sches Ver­fah­ren umzu­stel­len. Mit­tei­lungs­pflich­ti­ge Stel­len müs­sen daher ab 2025 Mit­tei­lun­gen nach amt­lich vor­ge­schrie­be­nem Daten­satz an die Finanz­ver­wal­tung über­mit­teln.