Länder halten an Härtefallregelungen für Kassenumrüstung fest

Die meisten Bundesländer wollen weiterhin eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für die TSE-Umrüstung von Kassen bis zum 31. März 2021 gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf die Ver­län­ge­rung der Nicht­be­an­stan­dungs­frist für eine ver­spä­te­te Umrüs­tung der Kas­sen mit einer TSE durch die Bun­des­län­der hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um mit Ableh­nung reagiert und sei­ne Dead­line am 30. Sep­tem­ber 2020 bekräf­tigt. Dar­auf­hin haben die Län­der erklärt, auch wei­ter­hin an ihren Här­te­fall­re­ge­lun­gen mit einer Frist­ver­län­ge­rung bis zum 31. März 2021 unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen fest­hal­ten zu wol­len, um eine Viel­zahl von Ein­zel­an­trä­gen zu ver­mei­den. Meh­re­re Bun­des­län­der haben dabei auch erklärt, dass ihre Här­te­fall­re­ge­lung im Ein­klang mit der Ver­wal­tungs­an­wei­sung des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums stün­de. Es ist zu hof­fen, dass dies das letz­te Kapi­tel im unrühm­li­chen Streit zwi­schen Bund und Län­dern ist, der auf dem Rücken der Coro­na-geplag­ten Dienst­leis­ter und Ein­zel­händ­ler aus­ge­tra­gen wur­de.