Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines Firmenwagens

Beim Verkauf eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen gibt es beim Veräußerungsgewinn keine steuermindernde Kompensation für den privaten Nutzungsanteil, der bereits versteuert wurde.

Wird ein zum Betriebs­ver­mö­gen gehö­ren­des, aber teil­wei­se pri­vat genutz­tes Fahr­zeug ver­kauft, ist der gesam­te Unter­schieds­be­trag zwi­schen Buch­wert und Ver­kaufs­preis als steu­er­pflich­ti­ger Ertrag anzu­set­zen. Dass die vor­ge­nom­me­ne Abschrei­bung für das Fahr­zeug infol­ge der Besteue­rung der Pri­vat­nut­zung wirt­schaft­lich betrach­tet teil­wei­se neu­tra­li­siert wird, recht­fer­tigt nach Über­zeu­gung des Bun­des­fi­nanz­hofs weder eine ledig­lich antei­li­ge Berück­sich­ti­gung des Ver­kaufs­prei­ses bei der Ermitt­lung des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns noch eine anschlie­ßen­de gewinn­min­dern­de Kor­rek­tur des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns in Höhe der auf die pri­va­te Nut­zung ent­fal­len­den Abschrei­bung.