Antragsfrist für zweite Phase der Überbrückungshilfe verlängert

Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe sind jetzt bis Ende Januar 2021 möglich.

Eigent­lich wäre die Antrags­frist für die zwei­te Pha­se der Über­brü­ckungs­hil­fe am 31. Dezem­ber 2020 aus­ge­lau­fen. Wie bei der ers­ten Pha­se hat die Regie­rung aber mitt­ler­wei­le die Antrags­frist um einen Monat ver­län­gert. Damit kön­nen Anträ­ge auf die Über­brü­ckungs­hil­fe für Sep­tem­ber bis Dezem­ber bis zum 31. Janu­ar 2021 gestellt wer­den. Mög­li­cher­wei­se folgt auf­grund des Lock­downs ab 16. Dezem­ber eine wei­te­re Ver­län­ge­rung. Die Antrag­stel­lung muss über den Steu­er­be­ra­ter oder Wirt­schafts­prü­fer des Betriebs erfol­gen.