Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns

Gegenläufige Geschäfte, die einem Gesamtplan folgen, sind als Gestaltungsmissbrauch steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Gegen­läu­fi­ge Betei­li­gungs- und Dar­le­hens­ge­schäf­te inner­halb eines Kon­zerns, die nur dazu die­nen, einen steu­er­li­chen Ver­lust zu kre­ieren, um die Besteue­rung von Ver­äu­ße­rungs­ge­win­nen zu umge­hen, und die sich in ihrem wirt­schaft­li­chen Ergeb­nis aus­glei­chen, sieht das Hes­si­sche Finanz­ge­richt als Gestal­tungs­miss­brauch an. Das wirt­schaft­li­che Null­sum­men­spiel ist für das Gericht ein ein­deu­ti­ger Beleg, dass die Geschäf­te allein aus steu­er­li­chen Grün­den abge­schlos­sen wur­den.