Voraussetzungen für Kfz-Steuerbefreiung von Krankentransporten

Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kfz-Steuer mit zwei Urteilen weiter konkretisiert.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat in zwei Ver­fah­ren klar­ge­stellt, wann die Vor­aus­set­zun­gen für eine Befrei­ung von der Kfz-Steu­er für ein Fahr­zeug vor­lie­gen, das der Beför­de­rung von Pati­en­ten dient. Eine steu­er­be­frei­te Kran­ken­be­för­de­rung setzt dem­nach kei­ne fach­ge­rech­te Betreu­ung wäh­rend der Fahrt vor­aus. Liegt der Beför­de­rung eine ärzt­li­che Ver­ord­nung zugrun­de, dann ist der Nach­weis erbracht, dass die Beför­de­rung eines Erkrank­ten im Zusam­men­hang mit einer medi­zi­ni­schen Behand­lung erfolgt. Dage­gen liegt der für die Steu­er­be­frei­ung erfor­der­li­che Zusam­men­hang zwi­schen der Beför­de­rung eines Kran­ken und des­sen medi­zi­ni­scher Behand­lung nicht vor, wenn Per­so­nen zu einer Tages­pfle­ge­stät­te beför­dert wer­den.