Ausfall einer privaten Darlehensforderung
Verluste aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass die Gesellschaft keine Zahlungen mehr leisten wird.
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Allerdings muss für die Berücksichtigung des Verlusts endgültig feststehen, dass der Schuldner keine Zahlungen mehr leisten wird. Bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft als Forderungsschuldnerin ist diese Voraussetzung regelmäßig erst mit Abschluss der Liquidation erfüllt, sofern sich nicht aus besonderen Umständen des Einzelfalls ausnahmsweise etwas anderes ergibt. Im Streitfall hatte die Ehefrau des Alleingesellschafters das Darlehen gewährt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen