Pauschbeträge für Auslandsreisen bleiben 2022 unverändert

Pandemiebedingt gelten bei Auslandsreisen für 2022 dieselben Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen wie 2021.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat jetzt dar­auf hin­ge­wie­sen, dass pan­de­mie­be­dingt die Pausch­be­trä­ge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Über­nach­tungs­kos­ten bei beruf­lich ver­an­lass­ten Rei­sen ins Aus­land zum 1. Janu­ar 2022 nicht neu fest­ge­setzt wer­den. Somit gel­ten die im Dezem­ber 2020 mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2021 ver­öf­fent­lich­ten Beträ­ge für das Kalen­der­jahr 2022 unver­än­dert fort.