Endabrechnung der Neustarthilfe erst Ende Dezember fällig

Die Frist für die Endabrechnung der Neustarthilfe läuft in allen Fällen bis 31. Dezember 2021

Die End­ab­rech­nung muss bis zum 31. Dezem­ber 2021 ein­ge­reicht wer­den. Die in eini­gen Bewil­li­gungs­be­schei­den genann­te Frist 30. Sep­tem­ber 2021 ist nicht mehr gül­tig. Dar­auf hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hin­ge­wie­sen. Die End­ab­rech­nung kann aus­schließ­lich digi­tal über das Antrag­spor­tal ein­ge­reicht wer­den. Ande­re Wege (zum Bei­spiel Ein­rei­chung in Papier­form oder per Mail) sind nicht mög­lich.