Sachbezugswerte für 2022

Die Sachbezugswerte werden für 2022 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.

Der Bun­des­rat hat die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2022 beschlos­sen. Dabei wer­den die Wer­te an die Ent­wick­lung der Ver­brau­cher­preis­in­di­zes vom Juni 2020 bis Juni 2021 ange­passt. Für Mahl­zei­ten beträgt der Anstieg 2,8 %, bei Unter­künf­ten 1,7 %. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2022 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 241 Euro (2021: 237 Euro) oder täg­lich 8,03 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 9,00 Euro (2021: 8,77 Euro), davon ent­fal­len 1,87 Euro auf ein Früh­stück und je 3,57 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 270 Euro (bis­her 263 Euro; Früh­stück 56 statt 55 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 107 statt 104 Euro).