Direktanträge für die Neustarthilfe 2022 gestartet

Soloselbstständige, die ihren Antrag für die Neustarthilfe direkt stellen, können seit dem 14. Januar 2022 den Antrag für die Monate Januar bis März 2022 übermitteln.

Nach dem Start der Antrag­stel­lung für die Über­brü­ckungs­hil­fe IV kön­nen Solo­selbst­stän­di­ge seit dem 14. Janu­ar 2022 auch ihren Antrag auf Neu­start­hil­fe 2022 für den För­der­zeit­raum Janu­ar bis März 2022 stel­len. Die Antrags­frist für Erst­an­trä­ge endet am 30. April 2022. Je nach Höhe des coro­nabe­ding­ten Umsatz­aus­falls ste­hen über die Neu­start­hil­fe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Ver­fü­gung, also bis zu 4.500 Euro für die vol­le Lauf­zeit des Pro­gramms. Die Antrag­stel­lung für Solo­selbst­stän­di­ge, die als juris­ti­sche Per­son orga­ni­siert sind und Anträ­ge über prü­fen­de Drit­te stel­len, star­tet im Febru­ar.